Psychoanalytiker für Kinder und Jugendliche

Die SGPsa bietet zwei Wege an, um Psychoanalytiker für Kinder und Jugendliche (PKJ ) zu werden: die integrierte Ausbildung und die sukzessive Ausbildung. Beide Wege führen zwingend über die Ausbildung zum IPA-Psychoanalytiker für Erwachsene und werden durch die Spezialisierung auf Kinder- und Adoleszentenpsychoanalysen ergänzt. Die Kommission für Kinder- und Jugendlichenpsychoanalyse (COPEA) ist das Organ, das sich mit diesem Bereich befasst und die Einheitlichkeit der Grundsätze für die Auswahl und Ausbildung der zukünftigen Mitglieder als Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalytiker in Übereinstimmung mit den Richtlinien der IPA gewährleistet.

Der Titel Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalytiker berechtigt zur Übernahme von Psychoanalysen für Kinder und Jugendliche.

 

 

Schwiezerische Psychoanalytische Gesellschaft

Die Ausbildung zum "PKJ" im Überblick
 

Die beiden Ausbildungswege zum Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalytiker führen über den Titel des Psychoanalytikers SGPsa/IPA. Er beinhaltet die aktive Teilnahme an den theoretischen und klinischen Seminaren für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von der SGPsa und den Ausbildungszentren organisiert werden. Im Rahmen des "PKJ"-Curriculums finden bei Bedarf regelmäßige Treffen mit der COPEA statt. 

Die integrierte und die sukzessive Ausbildung unterscheiden sich durch den Zeitpunkt der Integration der PKJ-Ausbildung, die Art der Psychoanalysen, die je nach Ausbildungsstufe vorzulegen sind, und die Anzahl der supervidierten Psychoanalysen, die über die gesamte PEA-Ausbildung vorzulegen sind.

Sukzessive Ausbildung Integrierte Ausbildung Vergleichstabelle


Sukzessive Ausbildung

Die "sukzessive Ausbildung" zum Kinder- und Jugendlichenpsychoanalytiker erfolgt nach Abschluss der Grundausbildung und dem Erwerb des Titels "Psychoanalytiker IPA". Im Vergleich zur "integrierten Ausbildung" bietet sie die Möglichkeit, sich auf die Erwachsenenpsychoanalyse zu konzentrieren und später über die Integration in die PKJ-Ausbildung und unabhängig von der Weiterbildung zu entscheiden.

Nach der Grundausbildung ist es möglich, die PKJ-Ausbildung hinzuzufügen und, um sie anerkennen zu lassen, zwei supervidierte Psychoanalysen bei der COPEA einzureichen, eine von einem Kind und eine von einem Jugendlichen. Anders als bei der integrierten Ausbildung kann man also bei der Weiterbildung wählen, ob man einen Fall einer nicht supervidierten Psychoanalyse eines Erwachsenen oder eines Kindes/Jugendlichen vorstellt. Im Gegensatz dazu müssen in der integrierten Ausbildung vier statt drei supervidierte Analysen über die gesamte PKJ-Ausbildung präsentiert werden.

1. Etappe

2. Etappe


Grundausbildung

Psychoanalytiker SGPsa/IPA werden
(siehe: assoziiertes Mitglied)

 


a) Weiterbildung

ordentliches Mitglied der SGPsa werden 


b) Spezialisation PKJ

Psychoanalytiker für Kinder und Jugendliche werden 
(siehe: Mitglied COPEA)

 


Validierung
der Grundausbildung mit der Präsentation von  

2

supervidierte Erwachsenenanalysen 
vor der Nationalen Unterrichtskommission

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Validierung
der Weiterbildung mit der Präsentation von 

1

nicht supervidierten Analyse von
einem Erwachsenen oder Kind/Jugendlicher
vor der Nominationskommission für ordentliche Mitglieder

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Validierung
der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalytiker
mit der Präsentation von 

2

supervidierten Psychoanalysen
von einem Kind und einem Jugendlichen
vor der Kommission für Kinder und Jugendlichen Analysen (siehe: COPEA)


Integrierte Ausbildung

Bei der "Integrierten Ausbildung" (IA) kann sich der/ die "AnalytikerIn in Ausbildung - IA" bereits zu Beginn seiner/ihrer Ausbildung bei der SGPsa auf Kinder- und Jugendlichen-Psychoanalysen spezialisieren. Wenn dieser Weg gewählt wird, findet die Ausbildung in Erwachsenenpsychoanalyse SGPsa/IPA parallel zur PKJ-Spezialisierung statt und wird somit zur Grundausbildung hinzugefügt. Die Ausbildungsbegleitung erfolgt von der Regionalen Unterrichtskommission (RUK) sowie der COPEA. 
Im Unterschied zur sukzessiven Ausbildung muss bei der Validierung der Grundausbildung ein Fall einer supervidierten Psychoanalyse eines Erwachsenen und einer eines Kindes oder Jugendlichen vorgelegt werden. 
Zur Validierung der PKJ-Ausbildung muss der COPEA ein Fall einer supervidierten Psychoanalyse eines Kindes oder Jugendlichen* vorgelegt werden, um den Titel des Psychoanalytikers PKJ zu erwerben.
Die integrierte Ausbildung unterscheidet sich von der sukzessiven Ausbildung dadurch, dass während der gesamten PKJ-Ausbildung drei supervidierte Analysen vorgelegt werden müssen, anstatt der vier bei der sukzessiven Ausbildung.

Es ist möglich, die Weiterbildung unabhängig von der PKJ-Ausbildung zu absolvieren, mit der Auflage, einen Fall aus einer (nicht-supervidierten) Erwachsenenpsychoanalyse vorzulegen, um ordentliches Mitglied zu werden.

* Wenn bei der 1. Etappe ein Fall eines Kindes supervidiert wurde, muss in der 2. Etappe eine supervidierte Jugendlichenanalyse präsentiert werden.
 

1. Etappe

2. Etappe


Grundausbildung

Erwachsenenpsychoanalytiker IPA in IA werden
(siehe: assoziiertes Mitglied)


a) Weiterbildung

ordentliches Mitglied der SGPsa werden 


b) Spezialisation PKJ

Psychoanalytiker für Kinder und Jugendliche werden 
(siehe: Mitglied COPEA)

 


Validierung der Grundausbildung
mit der Präsentation von 

2

supervidierten Psychoanalysen
1 Erwachsener + 1 Kind oder Jugendlicher
vor der Nationalen Unterrichtskommission

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Validierung der Weiterbildung
mit der Präsentation von

1

nicht supervidierten Erwachsenenanalyse
vor der Nominationskommission für ordentliche Mitglieder

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Validierung der Ausbildung zum/r
Kinder und JugendlichenanalytikerIn
mit der Präsentation von

1

supervidierten Psychoanalyse von
einem Kind oder Jugendlichen*
vor der Kommission für Kinder und Jugendlichenanalysen (siehe: COPEA)

* Wenn bei der 1. Etappe ein Fall eines Kindes supervidiert wurde, muss in der 2. Etappe eine supervidierte Jugendlichenanalyse präsentiert werden.


  • Beginn:
    ab Aufnahme als AnalytikerIn in Ausbildung
  • Gesamtanzahl supervidierte Analysen zur Präsentation
    für den Titel zum PKJ:
    3
    • 1. Etappe - Psychoanalysen-Typus zur Validierung (supervidiert):
      2 = Erwachsener + Kind/Jugendlicher
    • 2. Etappe / COPEA (b) - Psychoanalysen-Typus zur Validierung (supervidiert):
      1 = Kind oder Jugendlicher
  • 2. Etappe / Weiterbildung (a) - Psychoanalysen-Typus zur Validierung (nicht supervidiert):
    1 = Erwachsener
  • Beginn:
    nach Erlangung des Titels Psychoanalytiker IPA
  • Gesamtanzahl supervidierte Analysen zur Präsentation
    für den Titel zum PKJ:
    4
    • 1. Etappe - Psychoanalysen-Typus zur Validierung (supervidiert):
      2 = Erwachsener + Erwachsener
    • 2. Etappe / COPEA (b) - Psychoanalysen-Typus zur Validierung (supervidiert):
      2 = Kind und Jugendlicher
  • 2. Etappe / Weiterbildung (a) - Psychoanalysen-Typus zur Validierung (nicht supervidiert):
    1 = Erwachsener oder Kind/Jugendlicher